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Wie ein PSA‑Produkt seine Zulassung und Schutzwirkung verlieren kann

In der heutigen Industrie ist jede Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach der PSA‑Verordnung (EU) 2016/425 zertifiziert oder besitzt eine EU‑Konformitätserklärung. Um die Zertifizierung zu erhalten, werden die Produkte eingehenden, strengen, in den jeweiligen Produktnormen beschriebenen Prüfungen unterzogen und müssen die festgelegten Leistungsanforderungen erfüllen, bevor sie das erwartete Maß an Schutz bestätigt bekommen.

Wie können wir also die Sicherheit verbessern?

Bei der tatsächlichen Nutzung von PSA durch die Arbeiter fallen zwei wichtige Probleme auf:

  • Manche PSA wird nicht ordnungsgemäß verwendet oder nach der Zertifizierung verändert. Das stellt nicht nur die Zertifizierung in Frage, sondern bringt auch die Arbeiter in Gefahr.
  • Verschiedene Arten von PSA werden ungeprüft kombiniert und gemeinsam verwendet. Die Arbeiter können sich dann nicht mehr darauf verlassen, dass die PSA das ursprüngliche Maß an Schutz bietet. Sie kann sich gegenseitig beeinträchtigen und die Schutzfunktion einschränken.

Erwägen Sie genau – Probleme, auf die Sie achten solltenIn den oben beschriebenen Fällen kann die PSA ihre zertifizierte Schutzfunktion verlieren, ohne dass es der Benutzer merkt. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl an praktischen Beispielen, wie ein PSA‑Produkt seine zertifizierte Schutzwirkung verlieren kann und wie Sie solche Umstände vermeiden können.

  1. Dekoration von PSA

Auf Baustellen in aller Welt sieht man immer wieder Arbeiter, die ihre Helme mit Aufklebern und Permanentmarkern kennzeichnen. Das ist nachvollziehbar – ein Arbeiter muss seinen Helm Tag für Tag über viele Stunden lang tragen, und aus Hygiene‑ und Komfortgründen will er jeden Tag den gleichen Helm tragen. Auch Aufkleber von Lieblings‑Fußballmannschaften oder von Erste‑Hilfe‑Kursen sind keine Seltenheit. Dies kann jedoch die Schutzfunktion eines Helms einschränken.

Die EN 397 schreibt vor, dass alle Schutzhelme so gestaltet sein müssen, dass sie den Träger vor herabfallenden Gegenständen und mechanischer Einwirkung auf den Kopf schützen. Sie umfasst den Schutz des Helms selbst und den Schutz des Trägers vor schweren Kopfverletzungen. Diese Norm verlangt von den Herstellern auch eine Bestimmung, wie Aufkleber (unabhängig vom Helmmaterial wie HDPE, PC oder ABS) verwendet werden dürfen. Der Klebstoff eines Aufklebers oder das Lösungsmittel aus einem Markierstift könnten das Material der Helmschale schrittweise beschädigen und seine Leistung beeinträchtigen.

Aus diesem Grund verbieten die meisten Hersteller fremd‑beschaffte Aufkleber, während einige „Flexibilität“ bei der Verwendung von mit dem Helmmaterial verträglichen Klebe‑etiketten erlauben – natürlich mit der Maßgabe, dass der Hersteller der Aufkleber die Kompatibilität bestätigen muss.

Angesichts der Unzahl von Helmen und Materialmischungen auf dem Markt ist es einem Etikettenhersteller praktisch unmöglich, die Konformität und Verträglichkeit mit allen erhältlichen PSA‑Artikeln zu prüfen.

MSA erlaubt dem Benutzer das Anbringen von Etiketten auf unseren Helmen, solange er wasserbasierten Klebstoff verwendet. Die Helmaufkleber von MSA sind so hergestellt, dass sie den härtesten Bedingungen (Hitze, Feuchtigkeit, Chemikalienspritzer usw.) standhalten und die für die Helmdurchdringungs‑ und Stoßprüfungen nach EN 397 vorgeschriebene Vorbehandlung mit Hitze und Kälte (+50 °C, ‑30 °C) bestehen. Die verwendeten lösemittelfreien Kleber und Tinten können die Schalenmaterialien nicht dauerhaft angreifen.

Unser Rat: Aufkleber und Markierstifte, die nicht von den Helmherstellern getestet und angeboten werden, sind mit Vorsicht zu behandeln. Da die Verwendung anderer Aufkleber oder Stifte zum Verlust der Helmzulassung führen kann, ist es bei der Auswahl eines Helms ratsam zu prüfen, ob der Hersteller die für den Helm erforderlichen Aufkleber und Bedruckungsmöglichkeiten anbietet. MSA bietet vollfarbige Bedruckungsmöglichkeiten und einen Namensaufkleber‑Service für alle Helmträger.

2. Lampenhalterungen

Diese werden oft benötigt, um den Mitarbeitern eine bessere Sicht zu ermöglichen, wenn die Beleuchtung nicht optimal ist. Sie müssen oft mit dem Helm bestellt werden, da die Lampenhalterungen meistens während der Produktion an den Schalen befestigt werden. Die Kombination muss geprüft und zertifiziert sein. Wer Löcher in eine Helmschale bohrt, um eine Lampenhalterung anzubringen, verliert die Zulassung – achten Sie also darauf, dass das gesamte PSA‑System geprüft ist, nicht nur Einzelteile.

    1. Schutz vor widrigen Wetterbedingungen

Im Winter wollen sich die Arbeiter warmhalten – und tragen dann oft eigene Wintermützen unter dem Helm. Auch im Sommer tragen Arbeiter schon mal Basecaps unter dem Helm, um kühl zu bleiben.

Leider ist nicht allen Benutzern bekannt, dass dies die Position und den Sitz des Helms auf dem Kopf verändert, was die Schutzwirkung beeinträchtigt und das Risiko des Herunterfallens des Helms erhöht – und wiederum die Zertifizierung aufhebt. Die bei weitem sicherste Lösung ist die Wahl eines Helms mit passenden Unterziehhauben oder Kühleinlagen für Winter oder Sommer, bei dem die Kombination nach den geltenden Sicherheitsnormen geprüft wurde.

Für den Winter bieten MSA‑Unterziehhauben zusätzliche Wärme und Schutz unter Schutzhelmen. Im Sommer bieten MSA‑Kühleinlagen eine Kühlwirkung von bis zu zehn Stunden und als Nackenschutzvariante auch vor UV‑Strahlung (UPF 50+ zugelassen).

Alle Unterziehhauben und Kühleinlagen von MSA sind in Kombination mit unseren Helmen geprüft.

 

  • Kinnriemen

 

Diese werden oft in engen Räumen und auf Gerüsten benötigt, damit der Helm bei Bewegungen stabil auf dem Kopf bleibt. Nach EN 397 müssen Helme und Kinnriemen in Kombination geprüft werden. Es ist nicht gestattet, eine ungeprüfte Kombination zu verwenden, also den Kinnriemen eines Herstellers am Helm eines anderen Herstellers zu befestigen.

Um sicherzustellen, dass die vollständige Zertifizierung aufrechterhalten wird und der Arbeiter geschützt ist, empfiehlt die PSA‑Verordnung EN 397 den Herstellern eine eindeutige Aufführung des Zubehörs, das mit gelieferter PSA kompatibel ist. MSA bietet ein breites Sortiment von Optionen und Zubehör, das mit V‑Gard®‑ und ThermalGard‑Industriehelmen kompatibel und zertifiziert ist.

 

  • Gehörschutz

 

85 dB(A) ist in Europa der Höchstwert für den zulässigen Lärmpegel am Arbeitsplatz. Dieser wird auf Baustellen oft überschritten, sodass ein Gehörschutz erforderlich ist. Es kommt aber vor, dass der Helm abgesetzt wird, um einen Bügel‑Kapselgehörschutz tragen zu können. Hier geht der Arbeiter ein Risiko ein, da weiterhin die Gefahr fallender Gegenstände besteht.

Manche tragen den Gehörschutz einfach mit dem Bügel im Nacken. Wenn der Gehörschutz aber nicht für die Nackentrageweise konstruiert wurde, verändern sich der Anpressdruck und die Abdichtung – und damit auch die Schutzwirkung.

Setzt man helmmontierbare Gehörschützer auf einen anderen Helm, für den sie nicht zertifiziert sind, verändert sich der Anpressdruck aufgrund der Helmschalengröße und ‑form. Nach EN 352 muss der Gehörschutz‑Hersteller entscheiden, mit welchen Helmmodellen seine helmmontierbaren Gehör‑schützer zertifiziert werden. Demzufolge ist bereits bei der Helmauswahl auf einen zertifizierten, passenden Gehörschutz zu achten. Diese Informationen sind in der Regel in der Gebrauchsanleitung und/oder im Datenblatt des Herstellers des Gehörschutzes enthalten. Benutzer müssen auch sicherstellen, dass sie die richtigen Helmmontageadapter für ihren Helm verwenden.

Es läuft also alles auf die Verwendung empfohlener und zertifizierter PSA‑Systeme an Helmen hinaus – helmmontierbare Gehörschützer, die für den eingesetzten Helm vorgesehen sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Dämpfungswerte der Gehörschützer erreicht werden.

 

  • Augenschutz

 

Auf vielen Baustellen ist den Arbeitern das ständige Tragen von Augenschutz vorgeschrieben. Setzt der Anwender die Schutzbrille ab, weil sie in Kombination mit dem Kapselgehör‑schutz, dem Kinnriemen oder der Schutzmaske nicht passt, riskiert er Augenverletzungen und sogar die Erblindung. Verwendet man eine klassische Bügelbrille in Kombination mit Kapselgehörschutz, kann der Brillenbügel eine Lücke im Dichtkissen verursachen, den Schutz beeinträchtigen und die Zertifizierung außer Kraft setzen. Um dies zu verhindern, sollte man sich nach einer Brille mit Kopfband oder sehr dünnen, eng anliegenden Bügeln umsehen – oder im Idealfall einen Helm mit integrierter Überbrille wählen, der mit Kinnriemen und Kapselgehörschutz zugelassen ist.

 

  • Gesichtsschutz

 

Ist auch oft notwendig. Die europäische Norm EN 166 umfasst de Augen‑/Gesichtsschutz. Hiernach wird ein Visier mit dem zugehörigen Visierhalter zugelassen. Andere Produkte dürfen nicht miteinander kombiniert werden, auch wenn sie in manchen Fällen technisch zusammenzupassen scheinen.

Häufig werden Visiere und Visierhalter mit dem Helm eines anderen Herstellers kombiniert. Zwar ist dies nach EN 166 nicht völlig verboten, aber die genaue Schutzwirkung des Visiers kann nicht nachgewiesen werden und es kann leicht verrutschen und die Norm nicht mehr erfüllen.

Ist der Visieranbau oder ‑abbau schwierig, erhöht sich das Risiko, dass das Visier ganz weggelassen wird. Daher ist es wichtig, dass Visier, Visierhalter und Helm als eine Einheit entwickelt, geprüft und zugelassen wurden und je nach Situation schnell zusammen‑ oder auseinandergebaut werden können.

 

  • Filteratemschutz

 

Wird bei bestimmten Anwendungen im Bauwesen und in der Industrie benötigt. Beim Tragen von Masken und Brillen in Kombination muss darauf geachtet werden, dass Bügel und Stegplättchen keine Undichtigkeiten verursachen. Bei der Kombination von Masken und Visieren muss bedacht werden, dass die Maske unter das Visier passt. Eine Einstellmöglichkeit des Abstands des Visiers zum Gesicht ist dabei wertvoll. Ferner ist bei der Kombination Vollmaske und Helm eine Einstell‑möglichkeit der Helmsitzhöhe wichtig. Dadurch kann der Helm trotz Maskenbänderung sicher auf dem Kopf positioniert werden.

Die oben genannten Beispiele geben einen kleinen Einblick in die komplexe Welt der Arbeitssicherheit und PSA. Ob Entscheidungs‑träger oder Endanwender – letztendlich arbeiten wir alle auf das gleiche Ziel hin. Wir alle haben eine Sorgfaltspflicht und die Verantwortung, alles uns Mögliche zu tun, damit die Arbeiter am Ende eines jeden Tages wohlbehalten nach Hause gehen. Natürlich können Unfälle passieren, aber mit den richtigen Maßnahmen und Verhaltensweisen können wir uns vor deren Folgen schützen.

Kompromisse bei der Schutzwirkung von PSA darf es nicht geben. Es geht darum, die Erfordernisse zu kennen, vorbereitet zu sein, die richtigen Fragen zu stellen und sich nur mit einer vollständig vorschriftsmäßigen und zertifizierten PSA zufriedenzugeben.

Abschließend stellen wir einige Schlüsselfragen, die Ihnen nächstes Mal bei der Festlegung von Anforderungen an PSA helfen sollen:

  • Welcher Schutz ist erforderlich?
  • Sind alle Teile kompatibel?
  • Wurde die PSA vollständig geprüft, jedes Teil für sich und als Teil des zu verwendenden Systems?
  • Sind Sie sicher, dass die Zertifizierung bei einem Vorfall nachgewiesen werden kann?

Wenn Ihnen die erste Frage völlig klar ist und Sie die restlichen drei Fragen vorbehaltslos bejahen können, dann machen Sie Ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen. Wenn es um Menschenleben geht, darf nichts dem Zufall überlassen werden. So können Sie die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter gewährleisten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung MSA Industry

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